Presseberichte

Kreis Anzeiger – Volksverhetzung, Drogen, Waffen und wenig Glaubhaftes

Die Hofreite war „ein wahres Drogenimperium und regionales Zentrum für rechtsradikale, menschenverachtende Überzeugungen“. Jenen, die geglaubt hatten, der Mann aus Echzell habe mit Drogen, Waffen und antisemitischen Tattoos nur provozieren wollen, erteilten die Richter mit dem gestrigen Urteil eine Absage: Sechs Jahre und drei Monate muss der 27-Jährige nun hinter Gitter.

Vom „Mehrfachtäter“ sprach der Vorsitzende Richter, Dr. Dietwin Johannes Steinbach, nachdem er die allein 40 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und „die Vielzahl an verschiedenen Waffen, mit denen der Angeklagte im Schießzimmer und im Partyraum seines Anwesens herumgeballert hat“, aufgezählt hatte. Darüber hinaus geht das Urteil der Siebten Strafkammer des Landgerichts von einer Beleidigung – der 27-Jährige hatte den Mitarbeiter des Echzeller Ordnungsamtes „Zecke“ genannt – und Volksverhetzung in zwei Fällen aus.

Für seine „antisemitischen Tattoos“ auf dem Oberarm und seine „Gaskammerpartys“ kassierte der Angeklagte deutliche Worte: „Er mag zwar aus der NPD ausgetreten sein, von seinem rechtsradikalen Gedankengut“ habe er sich keineswegs distanziert. Galgen, Davidstern und Reichsadler über leidvoll aufgerissenen Mündern, die sich der Echzeller auf den Oberarm hatte stechen lassen „sind menschenverachtend“. Gleiches gelte für seine Partys, bei denen die Gäste unter dem Schild „Brausebad“ in einen Raum eingetreten waren, der mit einer Konstruktion aus Rohren und Duschköpfen an der Decke an die Gaskammern der Nationalsozialisten habe erinnern sollen. „Keines Kommentars würdig“ sei, was der Angeklagte selbst dazu gesagt habe: „Partygag.“ Und zu den Tattoos, dass sie lediglich ein historisches Ereignis abbildeten.

„Völlig neben der Sache“ sei auch sein vermeintliches Geständnis zu den Waffendelikten gewesen. Erst als der Koffer voll mit Maschinenpistolen, Revolver und Schießkugelschreiber gegen Ende des Prozesses aufgetaucht war, habe der Angeklagte „notgedrungen“ den Mund aufgemacht.

Von einem „weitestgehenden Geständnis von Beginn“ an, könne man allenfalls bei den Drogen sprechen. Nur „weitestgehend“ deshalb, weil der 27-Jährige seine Geschäfte mit Amphetamin gern als „kleine Mengen, die unter Freunden konsumiert“ worden seien, dargestellt habe.

„Sie waren niemals nur Mitläufer oder Helfer“, so Steinbach. „Vor allem nicht bei den Beschaffungsfahrten in die Niederlande.“ Mit den Trips nach Holland, für die er eigens ein Motorrad angemietet hatte, will der Angeklagte einem Freund „nur einen Gefallen getan“ haben. „Das passt überhaupt nicht zu ihm“, der immer darauf bedacht gewesen sei, aus allem das Beste und möglichst viel Geld herauszuholen, heißt es dazu vom Vorsitzenden. Mehrere Kilo Amphetamin und Marihuana hatten der Angeklagte und ein damaliger Freund am 7. Juli vergangenen Jahres über die Grenze gebracht und waren bei ihrer Ankunft in Echzell festgenommen worden. Die Freundschaft ist seitdem dahin. Der Echzeller hatte sich während des Prozesses mächtig darüber aufgeregt, dass der andere „mit weniger als drei Jahren und einem Deal davon gekommen“ sei.

Die knapp einstündige Urteilsbegründung galt auch den Opfern. Zwei Männer hatten an dem Prozess als Nebenkläger teilgenommen. Einer soll auf einer Party verprügelt worden sein, von einem anderen habe er ein beschämendes Video ins Internet gestellt, hatte es in der Anklage geheißen. Es seien nicht die Opfer, die hier zurückstehen müssen. Diese Taten seien lediglich zur Verfahrensbeschleunigung eingestellt worden, erklärte Steinbach.

In den Wochen vor dem Urteil war es leer geworden im Zuschauerraum, den zu Prozessauftakt Mitte August noch Freunde und Familie des Angeklagten sowie seine Gegner von der „Antifa BI“ und von der „Grätsche gegen Rechtsaußen“ bevölkert hatten. Zum Urteil waren viele von ihnen wieder da.

© Kreis Anzeiger  4.12.2012

 

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