Patrick Wolf
Presseberichte

Frankfurter Neue Presse – Volksverhetzung und Drogendelikte

Patrick Wolf

Gießener Landgericht schickt Wetterauer Rechtsradikalen für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Der einstige Anführer der rechten Szene in der Wetterau, ein 27-Jähriger aus Echzell, ist verurteilt worden. Er muss für seine zahlreichen Drogendelikte, für die Verstöße gegen das Waffengesetz, wegen Volksverhetzung und wegen Beleidigung für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Von den ursprünglich über 70 Anklagepunkten waren im Laufe der 16 Verhandlungstage seit Mitte August fast 30 wegen Geringfügigkeit oder weil ihm die Taten nicht nachgewiesen werden konnten, eingestellt worden. Am Ende blieben 44 Straftatbestände übrig, für die das Gießener Landgericht eine Strafe von sechs Jahren und drei Monate als angemessen, aber auch als ausreichend ansah. 

Mit dem Strafrahmen schien der Angeklagte wohl auch in etwa gerechnet zu haben, denn noch während der Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden Richter Dietwin Johannes Steinbach nahm der gelernte Koch und spätere Tattoo-Studiobesitzer bereits wieder Sichtkontakt zu seinen Bekannten im Zuschauerraum auf und signalisierte ihnen irgendwelche Botschaften.

Auch mit seinem Anwalt Jürgen Häller unterhielt er sich fortwährend. Dabei schien sich der Angeklagte im Laufe des Gerichtsverfahrens deutlich geändert zu haben. War er ursprünglich arrogant und hatte sowohl das Gericht als auch die Staatsanwältin Yvonne Vockert fortwährend in Diskussionen verwickelt, um sie von der Richtigkeit seiner Ansichten zu überzeugen, so war in den zurückliegenden Verhandlungstagen doch eine sichtbare Verwandlung bei ihm zu verzeichnen gewesen.

Volksverhetzung und Drogendelikte

Er zeigte sich plötzlich einsichtig und gestand Taten, die er zuvor auf das Heftigste bestritten hatte. Keine Einsicht, und das bemerkte der Kammervorsitzende ausdrücklich, zeigte der Echzeller jedoch in Sachen seiner Delikte wegen Volksverhetzung. Es wurde vom Gericht zwar registriert, dass der Angeklagte mittlerweile aus der NPD austrat, jedoch befürworte er deren Gedankengut immer noch. Deshalb habe er sich eine eigene „rechte Szene“ in dem Wetterau-Ort geschaffen, die auch über einen längeren Zeitraum hinweg regen Zulauf gehabt habe. 

Zwar habe der harte Kern nur knapp 45 Personen betragen, doch seien zu seinen „Gaskammer-Partys“, wie sie von seinen Bekannten menschenverachtend genannt wurden, über das Internet auch unbeteiligte Dritte geladen worden. Und der 27-Jährige konnte bis zum Prozessende nichts Verächtliches an den Utensilien im Partyraum finden, wie das Schild „Brausebad“ über dem Eingang oder die Duschköpfe an der Decke, aus denen bei den Partys Nebel waberte, sowie die zahlreichen Hakenkreuze an den Wänden.

Das sei ein „allenfalls ein makabrer Partyscherz“, so der Angeklagte in seiner persönlichen Stellungnahme. Auch von seinem Tattoo am rechten Oberarm, das einen blutenden Davidsstern am Galgen über Köpfen mit schmerzverzerrten Gesichtern und einem Soldaten, der auf die Toten uriniert, wollte er nicht ablassen. Das Bild stelle lediglich eine historische Aufarbeitung dar, meinte er.

Ganz anderer Meinung war auch in diesem Fall das Gericht. Diese Tätowierung greife die Würde anderer Menschen an. Es mache Minderheiten verächtlich und verharmlose zudem den Holocaust. Deshalb sei das Tattoo auch auf keinen Fall vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.

Für die Beleidigung des Ordnungsamtsleiters der Gemeinde Echzell, der an einem Abend die Hofreite des Angeklagten aufgesucht hatte, weil er dort eine Party in Form einer unangemeldeten öffentlichen Veranstaltung vermutete und dieser ihn deshalb mit „Du Zecke“ beschimpfte, erhielt der 27-Jährige eine Geldstrafe. Das Gericht blieb nur wenig unter dem Strafrahmen der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre und vier Monate gefordert hatte, aber deutlich über der Forderung der Verteidigung, die vier Jahre und fünf Monate als ausreichend bezeichnete.

Das Gericht würdigte damit die Aufklärungsbereitschaft des Angeklagten am Ende der Verhandlung und auch den nur kurzen Zeitraum, in dem er vom kleinen Drogenkonsumenten zum Drogendealer aufstieg. Während die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptierte, wollte sich die Verteidigung nach der Urteilsverkündung noch nicht dazu äußern. Der Echzeller bleibt im Gefängnis, da der Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils verlängert wurde

© Frankfurter Neue Presse  3.12.2012

 

/li

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