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Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf drohen über sieben Jahre Haft

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Im Prozess gegen Patrick Wolf sind am Montag am Landgericht Gießen die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft will den 27-Jährigen wegen diverser Drogendelikte, Verstößen gegen das Waffenrecht, Volksverhetzung und Beleidigung für sieben Jahre und vier Monate hinter Gitter bringen

In den 15 Verhandlungstagen, die der Prozess gegen Patrick Wolf mittlerweile andauert, hat sich der Angeklagte stark verändert. Aus dem anfangs so selbstsicheren jungen »Macher«, der sich auf rhetorische Duelle mit Richtern, Staatsanwälten und Zeugen einließ, ist ein stiller, ernsthafter Mann geworden. Das gab auch sein Rechtsanwalt Jürgen Häller in seinem Plädoyer zu bedenken. Es sei ein »Total-Crash«, den der Angeklagte im Zuge des Verfahrens erlitten habe. »Hier ist ein Kollateralschaden entstanden, der ein Ausmaß hat, das man sich nicht vorstellen kann.«

Die Freunde hätten den Angeklagten verlassen, seine Ehe liege in Trümmern, sein Haus werde zwangsversteigert, zählte der Verteidiger auf. Alles nur, weil Wolf sich schlussendlich doch dazu durchgerungen habe, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten. »Seit Herr Wolf sein Wissen offenbart hat, will niemand mehr etwas mit ihm zu tun haben.« Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten sei daher mehr als unverständlich. »Sie sehen mich entsetzt, über das Strafmaß, dass Sie heute gefordert haben«, sagte Häller. Angesichts der Aufklärungshilfe, die sein Mandant geleistet habe – 23 Ermittlungsverfahren wurden aufgrund seiner Aussagen eröffnet – und der letztlich doch noch erfolgten Einlassungen, dürfe die Freiheitsstrafe nicht höher als vier Jahre und fünf Monate ausfallen.

Zuvor hatte Staatsanwältin Yvonne Vockert in ihrem Plädoyer dargestellt, dass es an der Schuld des Angeklagten bezüglich der ihm zur Last gelegten Drogendelikte, den Verstößen gegen das Waffenrecht und Kriegswaffenkontrollgesetz, der Beleidigung und Volksverhetzung »keinen Zweifel« gebe. Zwischen Ende 2010 und Mitte 2011 hätte der Angeklagte einen regen Handel mit Amphetamin, Crystal-Meth und Ecstasy betrieben. Geschnappt wurde er schließlich, als er mit seinem »Geschäftspartner« nach einer Beschaffungsfahrt von der Polizei gestellt wurde. 4,5 Kilogramm wurden damals aus den Niederlanden mitgebracht. Sein Partner von einst ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt, wobei Rechtsanwalt Häller der Staatsanwaltschaft vorwarf, mit zweierlei Maß zu messen. So hätten sein Mandant und dessen Partner für dasselbe Vergehen eine vollkommen andere Schuldzumessung erhalten.

Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich insbesondere in der Bewertung der Glaubwürdigkeit eben jenes »Geschäftspartners« uneinig. Im Prozess gegen den »Schlitzer« war er der Hauptbelastungszeuge. Während Vockert keinen Grund sah, warum der Mann Wolf unnötig hätte belasten sollen, erklärte Häller, die Zeugenaussage sei »der größte Blödsinn gewesen, den ich je in einer Hauptverhandlung gehört habe«.

Was Wolfs mutmaßlich rechtsextreme Gesinnung betraf, gingen die Bewertungen im ähnlichen Maße auseinander. Vockert erklärte, der Angeklagte sei »uneinsichtig und unbelehrbar« in seiner politischen Einstellung. Nicht nur, dass Wolf weder die klar rechtsextreme Tätowierung auf seinem rechten Arm entfernen lassen wolle, auch die sogenannten »Gaskammerpartys« würden »von der Intensität weit über das hinausgehen, was man gemeinhin unter Volksverhetzung versteht«. In den Augen der Staatsanwältin sind klare Parallelen zu den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten erkennbar, Rechtsanwalt Häller hingegen wollte die Apparatur nur als »makabren Partygag« verstanden wissen.

Die Staatsanwaltschaft machte Wolf in Bezug auf die Anklage wegen Waffenbesitz zum Vorwurf, dass er nicht bei der Auffindung der Waffen mitgeholfen hätte. Häller hielt seinem Mandanten zugute, dass er nicht versucht hätte, in den Besitz der Waffen zu kommen. Es sei ein »unglücklicher Zufall« gewesen, dass er die Waffen erhalten habe.

Der nutzte die Gelegenheit zur Stellungnahme am Ende der Verhandlung und entschuldigte sich für die Vergehen. Das Urteil soll kommende Woche verkündet werden.

© Wetterauer Zeitung 27.11.2012

 

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