Kreis Anzeiger – Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft für Echzeller
Plädoyers dauern dreieinhalb Stunden – Urteil gegen 27-Jährigen wird am Montag erwartet
„Abscheuliche rechtsradikale Gesinnung“: Dreieinhalb Stunden plädierten Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Landgericht für ihre jeweilige Sicht der Dinge. Mit ihrem Antrag, einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten, machte Staatsanwältin Yvonne Vockert den Verteidiger „fast sprachlos“. Jürgen Häller plädierte für „vier Jahre und fünf Monate allerhöchstens“.
Seit Mitte August muss sich Jürgen Hällers Mandant, der in den vergangenen Jahren als Neonazi und Waffennarr von sich Reden gemacht hatte, vor der Siebten Strafkammer verantworten. Ihm werden vor allem Drogenhandel, Verstöße gegen das Waffengesetz und Volksverhetzung vorgeworfen.
Die Drogengeschäfte und seine Affinität zu Waffen hält die Staatsanwältin für „gefährlich“, seine „abscheulichen Tattoos“ auf den Oberarmen, seine Partys, bei denen Duschköpfe Partynebel versprüht haben und die als „Gaskammerpartys“ in den Ermittlungsakten aufgetaucht waren, für „menschenverachtend“. Aber bevor sich die Anklagevertreterin den Details widmete, warf sie die Frage auf, wie es „überhaupt sein kann, dass ein junger Mann sein Verhalten nicht ein einziges Mal überdenkt“, obwohl sich die Polizei seit Jahren intensiv mit ihm beschäftige. „Weil es ihm offensichtlich Spaß macht, mit den Beamten Katz und Maus zu spielen.“ Weil er gern damit prahle, zu Hause, in Erwartung einer der zahlreichen Durchsuchungen, legale Munition zu verstecken, „damit die Polizei überhaupt etwas findet“. So habe es der Angeklagte selbst gesagt. Niemandem sei verborgen geblieben, dass er Hunderte von Leuten um sich geschart und etliche junge Menschen in der Wetterau nicht wenig beeindruckt habe. Aber das mache ihn nicht weniger gefährlich, denn nicht alles sei „mit der Suche des Angeklagten nach dem Außergewöhnlichen“ zu erklären. Nicht der rasante Einstieg ins Amphetamingeschäft, den der 27-Jährige im Sommer 2010 hingelegt und in kürzester Zeit perfektioniert habe: Fahrten nach Polen und Holland, Streckmittel, rosafarbenes Amphetamin; er „wollte seinen Abnehmerkreis mit ganz irren Ideen vergrößern“. Auch die Schießerei im eigens dafür eingerichteten „Schießzimmer“ sei nicht allein mit ein bisschen Interesse an Waffen und Angeberei vor den Freunden zu erklären. Und vor allem seine rechtsradikale Gesinnung gründe nicht nur auf dem Bedürfnis, sich in Szene zu setzen und zu provozieren. Da stecke mehr dahinter. Wie sonst sei zu erklären, dass der Echzeller Partys veranstaltet habe, die offensichtlich an die Vergasung der Juden im Zweiten Weltkrieg erinnern sollten. Die Staatsanwältin führte auch die Motive der Tattoos auf seinem Oberarm an, die ihm noch immer gefallen. „Nicht zu vergessen“ sei zudem, dass der Angeklagte im Internet Handel getrieben habe mit Hakenkreuzen und Doppelsiegrunen auf T-Shirts und Fahnen.
Der Verteidiger wirft Vockert vor, seinem Mandanten „nie eine Chance gegeben“ zu haben. Er wolle nichts verharmlosen, halte die Feiern im „Brausebad“ aber für nicht mehr als einen „makabren Partygag, eine Party mit Beigeschmack“. „Nebelmaschinen gibt es schließlich in jeder Diskothek.“ Der Antrag der Staatsanwältin sei unverhältnismäßig. Schließlich sei der Freund des Angeklagten – beide waren bei der Rückkehr aus den Niederlanden mit rund vier Kilo Drogen im Gepäck festgenommen worden – mit weniger als drei Jahren davon gekommen. Was sein Mandant auch immer gemacht habe, er habe eine etwaige rechte Gesinnung aber nicht nach außen getragen. Und allein darum gehe es bei der angeklagten Volksverhetzung. Für die eigenen Arme beispielsweise „hat er immer einen schwarzen Edding dabei gehabt“. Außerdem sei bei der Strafe zu berücksichtigen, dass in den vergangenen Wochen „ein ganz anderer Mann herangewachsen ist, reifer und zugänglicher“, der irgendwann hoch verschuldet aus dem Gefängnis komme und „mit dem niemand, nicht einmal seine eigene Frau, noch etwas zu tun haben will“.
Auch beim Vorwurf der Beleidigung sind sich Staatsanwältin und Verteidiger nicht einig. „Du Zecke“ soll der Angeklagte zu einem Beamten gesagt haben, als der mit einer (Party-)Verbotsverfügung auf dem Anwesen des 27-Jährigen aufgetaucht war. „Nur, weil Du dich aufführst wie eine Zecke“, will der Angeklagte gesagt haben. Häller sieht darin – zumindest für Juristen – viel Spielraum, eine Beleidigung zu verneinen.
Am Montag wird das Urteil erwartet.
© Kreis Anzeiger 27.11.2012
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