Wetterauer Zeitung – Keine Kriegswaffen bei Patrick Wolf gefunden

Ein kleiner Teilerfolg für Patrick Wolf: Am neunten Verhandlungstag gegen den Rechtsradikalen aus Gettenau hat ein Waffengutachter des Hessischen Landeskriminalamts ausgesagt, Wolf habe nicht gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.
Der Maschinengewehrlauf, den die Beamten bei einer Hausdurchsuchung im April 2011 in Wolfs Hofreite gefunden hatten, tauge nicht mehr zum Einsatz in einer so genannten Kriegswaffe, sagte der Experte am Dienstag.
Seit Anfang August muss sich der »Schlitzer«, so Patrick Wolfs Spitzname, vor dem Landgericht Gießen verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Betreiber eines Tätowierstudios unter anderem Drogenhandel, Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Volksverhetzung und Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last.
Der Sachverständige für Schusswaffen hatte im September 2011 die bei Wolf gefundenen Waffen und Munition untersucht, darunter Dekorationswaffen, unbrauchbar gemachte Gewehre, eine Schreckschusspistole, über 500 Schuss Maschinengewehrmunition – und der abgesägte Lauf eines Maschinengewehrs Modell MG3, eine Waffe, die bei der Bundeswehr auch heute noch im Einsatz ist.
Auch wenn das Ergebnis des Gutachtens harmlos klingt: Der bei Wolf gefundene Lauf könnte in den falschen Händen zu einer tödlichen Waffe werden. Zwar sei er »für eine Kriegswaffe nicht mehr verwendbar«, sagte der 47-jährige Waffenexperte, aber dennoch sei er »fähig, als Schusswaffe eingesetzt zu werden«. Ein geschickter Handwerker könne dies problemlos bewerkstelligen. In nur 30 Minuten wäre es möglich, so der Gutachter, die »einfachste Form einer Schusswaffe« herzustellen – eine Einzelladewaffe, bei der nach jedem Schuss eine neue Patrone in den Lauf eingesetzt werden müsse. Um den Lauf mit einer Verschlusskappe mit integriertem Dorn zu versehen, bräuchte man nur drei Dinge, so der Waffenexperte: »Schraubstock, Feile – und Zeit.« Anschließend könnte man eine Patrone einlegen, den Lauf verschließen und mit einem Schlag – etwa durch einen Hammer – den Schuss abfeuern.
Auch anspruchsvollere Waffen könnten hieraus gefertigt werden. Je nach Geschick und Sachkenntnis des Bastlers könne am Ende sogar wieder ein vollautomatisches Maschinengewehr dastehen. Dennoch: Den Tatvorwurf, nämlich ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, könne er nicht teilen, erklärte der Gutachter. Selbst bei vollständiger Instandsetzung der Waffe: Keine Armee würde eine solche Waffe im Kriegsfall einsetzen, was die Voraussetzung für eine derartige Anklage sei. Einen Verstoß gegen das Waffenrecht hingegen liege vor, denn auch solche Läufe dürften nicht ohne Weiteres verkauft werden.
Wolf selbst hatte vor einigen Verhandlungstagen betont, es sei nur mit Spezialwerkzeug und Sachkenntnis möglich, aus dem MG-Lauf eine Schusswaffe herzustellen. Ihm fehle dieses Wissen: »Ich bin doch kein Büchsenmacher.« Das müsse man auch nicht sein, meinte hingegen der Experte. Eine einfache Waffe könne auch ein Laie daraus bauen. Auch Wolfs Erklärung, so einen Lauf könne man überall kaufen, widersprach der Gutachter. »Solche Läufe sind nicht frei verkäuflich.« Schon der Besitz ohne Genehmigung sei ein Verstoß gegen das Waffenrecht.
Wolf werden mehrere derartige Verstöße vorgeworfen. So soll er mit einer Schrotflinte auf ein Auto geschossen haben, was der Angeklagte auch einräumt. Auch die bei ihm gefunde-
ne Munition für Schreckschusswaffen, Gewehre und Schrotflinten hätte er nicht besitzen dürfen. Zudem hatte Wolf in seinem Anwesen laut Zeugen ein Schießzimmer eingerichtet, in dem er mit verschiedenen Waffen auf die Wand geschossen haben soll. Die Waffen, die er besessen haben soll, darunter Schrotgewehre, Maschinenpistole und Pistolen, konnte die Polizei bisher jedoch nicht finden. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.
© Wetterauer Zeitung 4.10.2012
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