Frankfurter Rundschau – Hitler unter der Haut

Ein absurdes Leben im Abseits wird seziert: Am achten Prozesstag gegen den rechtsextremen „Schlitzer“ aus Echzell muss der sich wegen seiner Tattoos und Tätowier-Vorlagen vor dem Landgericht Gießen verantworten.
Ein deutscher Soldat schiebt mit einem Bagger ausgemergelte Leichen in ein Massengrab, ein anderer Soldat reckt den Arm zum Hitlergruß und uriniert in den geöffneten Mund eines Toten. Aus dem Schlot eines Krematoriums steigt Rauch, in dem sich leidverzerrte Gesichter abzeichnen, daneben der Spruch: „Atomkraft? Nein danke!“
Nicht genug, dass jemand derartige Motive entwirft, wie sie in der Anklageschrift geschildert werden. Es gibt offenbar sogar Typen, die sich so etwas in die Haut stechen lassen. Und davon scheinen nicht wenige durch die Wetterau zu irrlichtern. Wohl auch wegen Patrick W., der diese und ähnliche Bilder und Symbole im Programm seines Tattoo-Studios gehabt haben soll. Unter anderem darum geht es am Landgericht Gießen am achten Tag des Prozesses gegen den unter dem Spitznamen „Schlitzer“ bekannten Kopf der rechtsextremen „Old Brothers“. Volksverhetzung sowie Zeigen und Verbreiten verfassungswidriger Zeichen werden dem 26-Jährigen aus Echzell vorgeworfen.
Der Führer auf dem Thron
Auf etwa 100 entsprechenden Skizzen und Tätowier-Vorlagen stieß die Polizei bei einer Durchsuchung seines Studios im April 2011, darunter Hakenkreuze, Keltenkreuze, SS-Runen, Triskelen, Reichsadler, prügelnde Glatzen, Adolf Hitler als Comicfigur, Adolf Hitler auf einem Thron, Hitler-Porträts. Und eben jene Genozid-Szenen. Und noch einiges mehr steckte in dem Ordner, den W. am Montag in seiner Einlassung bezeichnet als „Kartei zum Ablegen von Tätowierungen, die ich schon gemacht habe“. Die Motive stammten von ihm, er habe sie „gemalt“, teils frei, teils nach Vorlage. Der Ordner habe jedoch nicht offen ausgelegen, sondern sei hinter der Theke verstaut gewesen. Nie habe er ihn weiteren Kunden gezeigt, nie habe er die Zeichnungen weiter verbreitet. Wer seine Gesinnung auf irgendwelchen Körperteilen verewigt haben wollte, dem habe er eingebläut: „Wenn du das tätowiert hast, kannst du Schwimmbad und Sauna vergessen.“
Er selbst trage wegen seiner eigenen Tätowierungen fast immer lange Ärmel, und für den Fall, dass er doch mal im T-Shirt antreten müsse – als Beispiele nennt er Schlägereien oder den Hessentag –, habe er „immer einen Edding dabei“. Wenn er „keinen Bock auf Diskussionen“ habe, könne er damit schnell seine Tattoos „übermalen“, wohl wissend, dass manche davon „den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen“.
Davidstern am Galgen
So auch das Motiv auf seinem rechten Oberarm, das im Gerichtssaal „in Augenschein genommen“ wird. Auf Aufforderung des Vorsitzenden Richters Dietwin Johannes Steinbach zieht W. dazu sein schwarzes – langärmeliges – Hemd aus. „Der Arm“, sagt W., „erzählt eine Geschichte“. Mit Holocaust-Leugnung oder -Verherrlichung habe das nichts zu tun. Tätowiert ist ein Galgen, an dem ein Davidstern baumelt, darunter ein Haufen Totenköpfe, daneben ein Schütze, der auf den Stern zielt. „Ich hätte mir da auch einen Rabbi dranhängen können“, meint W., „aber den hätte man nicht so gut erkannt“.
Erkannt hat den menschenverachtenden Inhalt des Tattoos ein Polizist im psychiatrischen Krankenhaus in Friedberg. Dorthin hatte W. an Fasching 2011 einen Kumpel begleitet, weil dieser zuvor sturzbetrunken in der Notaufnahme des Bürgerhospitals ausgerastet war. W. hatte nach eigener Aussage nur ein T-Shirt an – und offenbar keine Zeit mehr, den Edding zu zücken. Der Beamte zeigte W. an. Bei der darauffolgenden Razzia in W.s Hofreite und Studio wurden die Tattoo-Vorlagen gefunden.
Und noch eine Anklage war Thema in der Verhandlung am Montag: Im Frühjahr 2011 soll W. mit dem Auto auf einen heute 16-jährigen Nachbarsjungen losgefahren sein. Dieser schildert das Geschehen wie folgt: Er habe am späten Abend im Auftrag seiner Mutter ein Handy aus dem Auto geholt, das schräg vor W.s Hofreite geparkt gewesen sei. Als er auf dem Rückweg zum Haus die Straße überquerte, sei plötzlich ein Taxi mit „quietschenden Reifen“ in die Straße eingebogen – und dann „mit Vollgas“ auf ihn zugefahren. Nur durch einen Sprung zurück hinter das geparkte Auto habe er sich retten können. Der Fahrer sei eindeutig Patrick W. gewesen. Dessen Frau unterhält ein Taxiunternehmen.
Angriff auf die Mobilität
Eine Frau aus der Nachbarschaft, die nach eigenen Angaben das Geschehen zumindest zu großen Teilen beobachten konnte, bestätigt die Aussage des Jugendlichen. Auf die Frage nach dem Warum der mutmaßlichen Attacke, berichtet dieser von einem schon länger schwelenden Streit zwischen seinen Eltern, W. und W.s Kumpels. Letztere seien irgendwann mal in einer Nacht laut grölend und singend durch die Straße gezogen. Als sich seine Mutter daraufhin aus dem Fenster hinaus beschwert habe, seien die Männer zu viert in ihren Hof eingedrungen und hätten seinen Vater verprügelt.
Zu den am Montag verhandelten Vorwürfen der Nötigung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sagt W.: „Den Vorfall hat es nicht gegeben.“ Die Anschuldigung seien „ein Angriff auf meine Mobilität“, man wolle ihm da „was anhängen“. Ihm sei bloß mal die Katze der Nachbarn vors Auto gelaufen. Zeugen, die in dieser Sache zu seinen Gunsten aussagen, sind keine geladen. Und auch W.s Anhänger, die ansonsten immer zahlreich zum Prozess erschienen waren, sind am achten Verhandlungstag nur äußerst spärlich bis gar nicht vertreten. Mit dem Urteil ist voraussichtlich am zehnten Verhandlungstag am 9. Oktober zu rechnen.
© Franfurter Rundschau 2.10.2012
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