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Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf will nicht zurück in die Wiesengasse

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Viele Echzeller werden aufatmen: Patrick Wolf, Oberhaupt der rechtsradikalen Gruppierung »Old Brothers«, hat während seiner Verhandlung am Landgericht Gießen am Dienstag erklärt, dass er nicht in seine Hofreite in Gettenau zurückkehren möchte.Und auch eine zweite Bemerkung des Angeklagten sorgte für Aufsehen: Sein Tattoo-Studio ist offenbar mit einem Existenzgründungszuschuss von der Arbeitsagentur gefördert worden. Was laut deren Pressesprecher unumgänglich war.

»Ich will da nicht mehr wohnen«, antwortete Wolf auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Dietwin Johannes Steinbach, was aus seinem Anwesen werden soll. Zu viel sei geredet und geschrieben worden, als dass es ihn hierhin zurückziehen würde. Er wolle stattdessen erst einmal zu seinen Eltern ziehen und vielleicht später »irgendwo was Neues kaufen«. Die Hofreite in der Wiesengasse soll zwangsversteigert werden.

Manfred Linss, Vorsitzender des Vereins »Grätsche gegen Rechtsaußen«, zeigt sich darüber erleichtert: »Schön, dass er weg ist. Unser ursprüngliches Ziel als Bürgerinitiative ist damit erreicht. Unsere Ziele als Verein gehen aber darüber hinaus.« Mit Patrick Wolf sei zwar eine zentrale Figur der regionalen rechten Szene vorübergehend ausgeschaltet, doch seine Anhängerschaft sei immer noch aktiv. »Es muss unser Ziel sein, das rechtsextreme Gedankengut aus den Köpfen der Jugendlichen zu bekommen«, so Linss.

Auch für Andreas Balser von der Antifaschistischen Bildungsinitiative Friedberg ist der Rückzug Patrick Wolfs aus Echzell nur ein Teilerfolg. »Für die Leute in der Wiesengasse ist es natürlich eine Befreiung, fast eine Rückkehr zur Normalität. Aber für die Region leider nicht.«

Wolfs Hofreite, das »Old-Brothers-Castle«, wird am 15. Oktober zur Zwangsversteigerung angeboten. Laut dem Exposé des Amtsgerichts Büdingen hat das um 1900 erbaute Anwesen einen Verkehrswert von 163 000 Euro. Was danach aus dem zentral gelegenen, unter Denkmalschutz stehenden Haus wird, ist noch nicht klar. Für Linss bietet sich mit dem Verkauf jedoch eine einmalige Gelegenheit. »Vielleicht kauft die Gemeinde die Hofreite.« Dann könne hier ein Kulturzentrum für Jung und Alt entstehen. »So etwas gibt es in Echzell noch nicht.« Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies der zentrale Punkt der »Old Brothers« war, biete sich das Objekt für diesen Zweck an, so Linss. »Wir als Verein würden das auch aktiv unterstützen.«

Balser ist ähnlicher Meinung: Die Atempause, die die Region durch Wolfs Verhaftung erhalte, müsse sinnvoll genutzt werden, bevor sich neue Strukturen etablierten. Er fordert Aussteigerprogramme und ein breiteres Angebot an Freizeitmöglichkeiten für perspektivlose Jugendliche.

Doch der Rückzug Wolfs aus Echzell war nicht der einzige Punkt, der am fünften Verhandlungstag gegen den »Schlitzer« das Interesse Balsers weckte. Denn noch während der Verhandlung veröffentlichte der Sprecher der Antifa-BI eine kurze Pressemitteilung: »Es ist ein politischer Skandal, dass die Aktivitäten des Herrn W. laut seiner Aussage mit einem Existenzgründungszuschuss des Arbeitsamtes [sic] unterstützt wurden.« Tatsächlich hatte Wolf während des Prozesses in einem Nebensatz zu seiner finanziellen Lage erwähnt, dass er monatlich 1350 Euro Existenzgründerzuschuss für sein Tätowierstudio erhalten habe. Zwar formuliert Balser sehr provokativ, wenn er von einer »Unterstützung« von Wolfs »Aktivitäten« spricht, dennoch stellt sich die Frage, warum die Arbeitsagentur nicht genauer hingesehen hat, wen sie mit öffentlichen Geldern förderte.

 Spätestens seit März 2009 ist Wolfs Hintergrund bekannt, Initiativen machten auf die Existenz der »Old Brothers« aufmerksam, Medien berichteten darüber, und Protest formierte sich nicht nur unter den Bürgern, sondern auch in der Lokalpolitik. Auf Nachfrage der Wetterauer Zeitung äußerte Johannes Paul, Pressesprecher der Arbeitsagentur Gießen, sein Verständnis für die Kritik an der Gewährung des Existenzgründerzuschusses. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne er sich zwar nicht speziell zu diesem Fall äußern, jedoch gibt er zu bedenken, dass »nach Erfüllung der Kriterien ein Rechtsanspruch vorhanden und damit ein Gründungszuschuss zwingend zu zahlen« ist. Das heißt nach damaliger Rechtslage: Hat der Antragsteller die nötigen Fähigkeiten zur Ausübung des Gewerbes und einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld für mehr als 90 Tage sowie einen zertifizierten Geschäftsplan, muss der Zuschuss gewährt werden – unabhängig von Gesinnung und Vorstrafen. Immerhin habe jeder ein Recht auf eine zweite Chance. »Wir können nicht aus der Vergangenheit auf die Zukunft schließen – das sieht das Gesetz nicht vor«, so Paul.

© Wetterauer Zeitung 20.09.2012

 

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