Frankfurter Rundschau – Hakenkreuze und MG
Sieben Anklagen liegen gegen Neonazi vor
Es wird noch etwas dauern, bis die Hauptverhandlung gegen den Rechtsextremen Patrick W. aus Echzell beginnt. Grund ist eine weitere Anklage gegen den 26-Jährigen, die beim Landgericht Gießen eingegangen ist, wie Sprecherin Beate Bremer der FR mitteilte. Es müsse nun geprüft werden, ob diese mit den übrigen anhängigen Verfahren zusammengefasst werden könne. Zudem habe die Verteidigung, die den Empfang der Anklage bestätigte, nun Zeit, Stellung zu nehmen.
Verstöße gegen das Waffengesetz und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz seien Inhalt der neuen Anklage, so Bremer. Konkret handle es sich um ein Maschinengewehr sowie um eine Pistole, einen Revolver und einen Schießkugelschreiber, die W. ohne Erlaubnis besessen haben soll. Damit liegen mittlerweile sieben Anklagen gegen ihn vor. Fünf davon wurden von den Amtsgerichten Friedberg und Büdingen an das Landgericht überstellt. Zwei gingen direkt ans Landgericht: neben der jüngsten auch die „Ursprungsanklage“, so Bremer. Diese dreht sich um Drogen.
Im Juli 2011 hatten Fahnder bei W. vier Kilo Amphetamin und und ein Pfund Marihuana gefunden. Vier Monate saß er deswegen in Untersuchungshaft, bis er im November mit einer Fußfessel wieder entlassen wurde. Doch im März wurden zwei Bewährungsstrafen aufgehoben, und der als Kopf der rechten Truppe „Old Brothers“ geltende W., der auch „Schlitzer“ genannt wird, wanderte wieder hinter Gitter.
In den übrigen fünf Anklagen geht es vor allem um Volksverhetzung, aber auch um Nötigung, Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Verstoß gegen das Urheberrecht. Ein Verfahren befasst sich mit seinen „Gaskammerpartys“, bei denen aus Duschköpfen Kunstnebel gewabert sein.
Prozessbeginn ungewiss
Vorwürfe der Volksverhetzung brachte ihm zudem der Vertrieb und Besitz von etwa hundert Vorlagen für Tattoos und T-Shirt-Aufdrucke ein, darunter SS-Runen, Hakenkreuze und Totenschädel. Zudem soll er seine eigenen Tätowierungen in der Notaufnahme einer Klinik präsentiert haben. Außerdem soll er ein Prügelvideo ins Internet gestellt haben und mit dem Auto auf den Sohn einer Nachbarin losgefahren sein.
Wann der Prozess terminiert werde, sei noch nicht abzusehen, sagt Bremer. Auf jeden Fall aber nicht mehr im Mai, wie es vor ein paar Wochen kolportiert wurde. Was das mögliche Strafmaß betreffe, könne sie nur sagen, dass Anklagen generell nur dann ans Landgericht überstellt würden, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren in Betracht kommen könnte.
© Frankfurter Rundschau 11.05.2012
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