Presseberichte

Wetterauer Zeitung – Thema Wiesengasse »Wieso greifen die Behörden nicht ein?«

(pm/dab). »Wie lange soll es in der Wiesengasse noch so weitergehen, bis hier tatsächlich eingegriffen wird?«, fragt der Verein »Grätsche gegen Rechtsaußen« in einer Pressemitteilung. Grund dafür ist ein WZ-Artikel vom 12. Oktober 2010 (»Nachbarschaftsstreit beschäftigt nun auch RP«), der die Kamera-Überwachung in besagter Straße in Gettenau thematisiert.

Nachdem Anfang Juli ein Video im Internet aufgetaucht war, das eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen zwei Nachbarn zeigt, hat sich das Regierungspräsidium in Darmstadt eingeschaltet. Auslöser waren, so die Auskunft der Behörde, zwei Beschwerden, die gegen beide Nachbarn eingegangen sind: Sie sollen den öffentlichen Raum überwachen, lautet der Vorwurf, was Privatpersonen aber verboten ist.

Manfred Linss, Vize-Vorsitzender von »Grätsche gegen Rechtsaußen«, betont in seinem Schreiben an die WZ, dass in diesem konkreten Fall »die „rechten Aktivitäten“ in der Wiesengasse« das vorrangige Problem seien, nicht die Überwachung des öffentlichen Raums. Denn einer der beiden Nachbarn, der sein Umfeld nicht nur überwache, sondern aktiv kontrolliere, sei nachweislich der rechten Szene zuzuordnen. Deshalb habe der andere Beschuldigte berechtigterweise Angst und fühle sich bedroht. »Wer die Ereignisse in der Wiesengasse verfolgt hat, kann das sicherlich nachvollziehen.« Hier von einem Nachbarschaftsstreit zu sprechen, »ist schon fast unverschämt«.

Nicht nachvollziehen könne er, so Linss, wieso das im Internet kursierende Video für das Regierungspräsidium nicht Beweis genug dafür sei, dass gegen den Datenschutz verstoßen wurde. Warum die Behörde von den Betroffenen noch die Auskunft erbete, ob es sich bei den Kameras um Attrappen handele und ob sie mithilfe der Technik die Straße »nur« beobachten oder die Bilder auch speichern, sei unverständlich.

Im Übrigen sei den Behörden nicht erst seit Auftauchen des Videos bekannt, dass die Wiesengasse überwacht werde – und das schon seit über einem Jahr. Stattdessen würden die Zuständigkeiten hin- und hergeschoben: Das Regierungspräsidium hatte gegenüber der WZ erklärt, um die Angaben der Beschuldigten zu überprüfen, werde man gegebenenfalls das Ordnungsamt einschalten. Das wiederum sieht erst einmal das Regierungspräsidium in der Pflicht.

Letztendlich stehe doch die Frage im Raum, wann die Behörden tatsächlich eingreifen, betont Linss. Er plädiere dafür, dass sich die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums »selbst vor Ort von der Situation ein Bild machen und den Regierungspräsidenten gleich mitbringen«.  

© Wetterauer Zeitung 27.10.2010

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